Heilpraktiker ist ein staatlich anerkannter, demokratisch legitimierter, selbständiger und freier Heilberuf. Er stützt sich auf die Rechtsgrundlage des Heilpraktikergesetzes. Die freie Berufsausübung wird durch Artikel 12 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützt.
Heilpraktiker ist in Deutschland der einzige Beruf, der neben dem Arzt berechtigt ist, selbständig Heilkunde auszuüben. Seine Tätigkeiten umfassen Feststellung (Diagnose), Linderung und Heilung von Krankheiten (Therapie). Er stellt dabei nicht die Krankheit, sondern den Menschen in seiner Ganzheit in den Mittelpunkt und bedient sich natürlicher Verfahren, um Gesundungsprozesse anzuregen. Der Beruf ist aus der Tradition großer Heilkundiger erwachsen, deren Erfahrungsmedizin er unter Einbeziehung neuer medizinischer Erkenntnisse in seinem therapeutischen Handeln umsetzt.
Der Heilpraktikerverband Bayern
Der Erhalt und die Förderung des Heilpraktikerberufs sowie die Bewahrung der Naturheilkunde sind der vorrangige Zweck unseres Verbandes. Deshalb liegen seine Aufgaben insbesondere bei der berufspolitischen Interessenvertretung, in der Fortbildung der Kollegenschaft in allen für Heilpraktiker relevanten Diagnose- und Therapieverfahren und in der Ausbildung des Nachwuchses.
Eine gut vernetzte Verbandsstruktur gewährleistet die effektive Umsetzung dieser Aufgaben, sie macht funktionsfähig und durchsetzungsstark.
Unsere Verbandsstruktur
Organigramm
Vorstand
Vorsitzender Wolfgang Hegge
Telefonische Sprechzeiten: Donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Stellvertretende Vorsitzende Maria Thalhammer-Bauer
Telefonische Sprechzeiten: Dienstags von 10:00 bis 13:00 Uhr
Fachfortbildung
Dorothea Schwierskott - Fachfortbildungsleiterin
Anja Rieger - stellv. Fachfortbildungsleiterin
Team
Herr Wolfgang Hegge 1. Vorstand
Frau Andrea Buchner Tagung/ Bezirke
Frau Isabel Cugat Schoch Geschäftsstellenleitung
Frau Sabine Höllerer Schulleitung
Frau Herma Böhm Akademie
Frau Kristin von Held Schulsekretariat
Frau Maria Thalhammer-Bauer 2. Vorstand
Unsere Verbandssatzung finden Sie hier zum Download
Die Gründung unseres Verbandes 1946, gleich nach dem 2. Weltkrieg, geschah in Eigeninitiative einer Handvoll mutiger Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker. Sie bürgten damals gegenüber der amerikanischen Militärregierung für eine demokratische Struktur des Verbandes und das Freihalten von nationalsozialistischem Gedankengut.
Die ersten Jahre der berufspolitischen Arbeit waren geprägt, das Ausbildungsverbot und die Zulassungssperre zur Berufsausübung, die das Nazi-Regime verhängt hatte, zu überwinden.
Mit Erfolg: 1951 gab die bayerische Staatsregierung die Bekanntmachung über den Vollzug des Heilpraktikergesetzes und seiner Durchführungsverordnungen heraus. Diese „Bekanntmachung“ wurde beispielgebend für die Ministerialverfügungen anderer Bundesländer. Damit war der Weg frei für die bis heute noch gültige amtsärztliche Überprüfung zum Erhalt der Ausübung der Heilkunde nach dem HeilprG (Heipraktikergesetz).
„Kämpfer der ersten Stunde“
Professionelle berufsständische Vertretung wird großgeschrieben
Die regelmäßigen Einladungen der politischen Entscheidungsträger zu unserer jährlichen Tagung für Naturheilkunde, bei der sie sich aktiv einbringen können, fördern und erhalten den für unseren Berufsstand wichtigen und notwendigen Austausch.
Einbezogen ist unser Verband auch bei „Gesund.Leben.Bayern“, einer Initiative des Bayerischen Gesundheitsministeriums, die sich in jedem Jahr unter einem bestimmten Motto wichtiger gesundheitlicher Themen annimmt.